Otto I. gewährt dem Stift Vilich dieselben Privilegien wie den Klöstern Quedlinburg, Essen und Gandersheim und erhebt es zu einem seiner vier reichsunmittelbaren Klöster. Von der Siegmündung über den Ennert und das Siebengebirge hin bis nach Königswinter erstreckt sich – über Jahrhunderte – die sogenannte „Herrlichkeit Vilich“. In diesem Gebiet, aber auch im Düsseldorfer Raum, in Solingen oder in Bödingen besaßen die Äbtissinnen bis zur Aufhebung des Stiftes 1804 Einfluss, Rechte und Einkünfte.
Ausgrabungen in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts infolge der Kriegszerstörungen belegen die wechselvolle (Bau-) Geschichte der Stiftskirche und damit auch des Stiftes von den bescheidenen Anfängen, über den von den Kölner Dombaumeistern errichteten gotischen Chorbau bis hin zu den Zerstörungen im 16. und 17. Jahrhundert und bis zur heutigen Gestalt der Kirche mit ihrem charakteristischen barocken Turm aus dem Jahre 1700.
Die verschiedenen Bauten spiegeln auch die Verehrung Adelheids wider. Nach ihrem Tod kommen die Menschen weiterhin zu ihr, um ihre Hilfe – wie zu ihren Lebzeiten – zu erbitten und zu erhalten. In zahlreichen Wundererzählungen und in der „Vita Adelheidis“, verfasst etwa 50 Jahre nach dem Tod der Hl. Adelheid durch eine Schwester des Konventes in gutem Latein, sind uns diese überliefert.
Im Wissen der damaligen Zeit selber unterwiesen, richtet Adelheid im Vilicher Stift eine Schule ein und erteilt selber Unterricht. Zusammen mit ihren Schwestern sorgt sie für Kranke, Bettler und Arme, für die sie wie eine Mutter ist, so überliefert uns die Vita. Hinzu kommen Einrichtungen wie ein Hospital, ein Armenhaus und aus ihrem Privatvermögen, bestimmte Geldsummen, die Jahr für Jahr Armen, Bettlern und Bedürftigen zugute kommen - auch lange Jahre über ihren Tod hinaus. Grabstätte der Hl. Adelheid
In einem Stift herrscht eine nicht so strenge Regel hinsichtlich der Gelübde wie in einem Kloster, auch wenn die Übergänge um die Jahrtausendwende nicht so eindeutig sind wie heute. In das Vilicher Stift treten junge adlige Frauen ein, nicht so sehr, um sie zu versorgen, sondern damit sie eine gute Ausbildung erhalten. Sie dürfen Besitz und Dienerin behalten und können das Stift auch wegen einer Heirat etwa wieder verlassen.