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Die Kirchengemeinden eines Seelsorgebereiches bilden zur Erfüllung gemeinsamer, übergemeindlicher Aufgaben für Seelsorge und Verwaltung sowie für die kirchengemeindlichen Einrichtungen einen Kirchengemeindeverband. Die Vermögensverwaltung bleibt bei den einzelnen Kirchenvorständen der beteiligten Gemeinden.
Kontakt zum KGV können Sie über die Pfarrbüros aufnehmen.